Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Ermäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 53/2014

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.11.2014

Index

21 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten

Text

Paragraph 3,

Die Lehrverpflichtung der Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums wird im folgenden Ausmaß herabgesetzt:

1.

für den Leiter der Fachabteilung für Musiktheorie und Komposition um

2,5 Wochenstunden,

2.

für den Leiter der Fachabteilung für Musikleitung und Sonderlehrgänge um

2,5 Wochenstunden,

3.

für den Leiter der Fachabteilung für Tasteninstrumente um

2,5 Wochenstunden,

4.

für den Leiter der Fachabteilung für Saiteninstrumente um

2,5 Wochenstunden,

5.

für den Leiter der Fachabteilung für Blasinstrumente und Schlagwerk um

2,5 Wochenstunden,

6.

für den Leiter der Fachabteilung Jazz/Pop und artverwandte Richtungen um

2,5 Wochenstunden,

7.

für den Leiter der Fachabteilung Musikpädagogik/Instrumental- und Gesangspädagogik um

4 Wochenstunden,

8.

für den Leiter der Fachabteilung Gesang und Schauspiel um

2,5 Wochenstunden.

Im RIS seit

31.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2023

Gesetzesnummer

20000497

Dokumentnummer

LKT40017510