Kärnten
Ermäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen
LGBl.Nr. 53/2014
V
Paragraph 3,
01.11.2014
21 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten
Die Lehrverpflichtung der Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums wird im folgenden Ausmaß herabgesetzt:
1. | für den Leiter der Fachabteilung für Musiktheorie und Komposition um | 2,5 Wochenstunden, |
2. | für den Leiter der Fachabteilung für Musikleitung und Sonderlehrgänge um | 2,5 Wochenstunden, |
3. | für den Leiter der Fachabteilung für Tasteninstrumente um | 2,5 Wochenstunden, |
4. | für den Leiter der Fachabteilung für Saiteninstrumente um | 2,5 Wochenstunden, |
5. | für den Leiter der Fachabteilung für Blasinstrumente und Schlagwerk um | 2,5 Wochenstunden, |
6. | für den Leiter der Fachabteilung Jazz/Pop und artverwandte Richtungen um | 2,5 Wochenstunden, |
7. | für den Leiter der Fachabteilung Musikpädagogik/Instrumental- und Gesangspädagogik um | 4 Wochenstunden, |
8. | für den Leiter der Fachabteilung Gesang und Schauspiel um | 2,5 Wochenstunden. |
31.01.2023
31.01.2023
20000497
LKT40017510