Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Kärntner Heizungsanlagenverordnung – K-HeizVO

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 19 aus 2015, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 86/2019

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.12.2019

Abkürzung

K-HeizVO

Index

62 Luftreinhaltung

Text

Paragraph 9,, Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW

  1. Absatz eins,Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:

1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

Parameter

händisch beschickt

automatisch beschickt

biogen fest

fossil fest

biogen fest

fossil fest

Abgasverlust (%)

20

20

19

19

CO (mg/m³)

4.500

3.500

1.800

1.500

Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen.

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:

Parameter

Grenzwert

Abgasverlust (%)

10

Rußzahl*

1

CO (mg/m³)

100

Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
* gilt nicht für Ölbrennwertgeräte

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:

Parameter

Feuerungsanlagen

Warmwasserbereiter ab 26 kW Nennwärmeleistung

Abgasverlust (%)

10

14

CO (mg/m³)

100

200

Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
  1. Absatz 2,Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:

1. Feste biogene Brennstoffe:

Parameter:

Grenzwerte:

Abgasverlust (%)

19

Staub (mg/m³)

150

CO (mg/m³)

800*

OGC (mg/m³)

50

NOx (mg/m³)

500

Die Grenzwerte für CO, NOx, OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11 % bezogen.
* Bei Teillastbetrieb kleiner 50 % der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50 %, überschritten werden.

2. Flüssige biogene Brennstoffe:

Parameter:

Grenzwerte:

Abgasverlust (%)

10

Rußzahl

1

CO (mg/m³)

100

NOx (mg/m³)

450

SO2 (mg/m³)

170

Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.

3. Gasförmige biogene Brennstoffe:

Parameter:

Grenzwerte:

Abgasverlust (%)

10

CO (mg/m³)

100

NOx (mg/m³)

200

SO2 (mg/m³)

350

Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.

Im RIS seit

28.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2022

Gesetzesnummer

20000402

Dokumentnummer

LKT40016445