- Litera aVorhaben, die nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen bewilligungspflichtig oder verboten sind, ohne Bewilligung oder entgegen dem Verbot ausführt oder ausführen lässt,
- Litera bVorhaben abweichend von Bewilligungen, die auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen erteilt worden sind, ausführt oder ausführen lässt,
- Litera cVorhaben, die auf Grund einer Anzeige nach dem vereinfachten Verfahren nach Paragraph 51 a, ausgeführt werden dürfen, abweichend von den eingereichten Unterlagen ausführt oder ausführen lässt,
- Litera ddie in den Verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, enthaltenen Gebote und Verbote nicht befolgt,
- Litera edie in Entscheidungen, die auf Grund dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen ergangen sind, enthaltenen Verfügungen nicht befolgt,
- Litera fden Bestimmungen der Paragraphen 13, 14, Absatz eins und 3, 15 Absatz eins, 3 und 4, 17 Absatz eins und 2, 18 Absatz 2 und 3, 19 Absatz 2 und 3, 31 Absatz eins und 3, 32 a Absatz 3, 34, Absatz 3, 38, Absatz eins und 3, 39 Absatz 6, 40, Absatz eins, 42, 44 und 64 zuwiderhandelt,
- Litera gein Organ der ökologischen Bauaufsicht (Paragraph 47,) an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert oder dessen Anordnungen missachtet,
- Litera heine (vorläufige) Arbeitseinstellung nach Paragraph 56, oder Aufträge nach Paragraph 57, missachtet,
- Litera ieiner Verpflichtung nach Paragraph 60, Absatz 3, nicht nachkommt oder den Zutritt im Sinne von Paragraph 60, Absatz eins, verweigert oder
- Litera jeine Kennzeichnung im Sinne von Paragraph 59, Absatz eins, nicht anbringen lässt, beschädigt, entfernt, fälscht, verfälscht oder missbräuchlich verwendet oder
- Litera knicht oder nicht unverzüglich die nach Paragraph 57 e, Absatz 2, oder Paragraph 57 f, Absatz eins, Litera a, vorgeschriebene Verständigung der Behörde vornimmt, oder
- Litera ldie ihn gemäß Paragraphen 57 e, Absatz 5, 57 f, Absatz 4, oder 57g Absatz 4, treffenden Duldungspflichten verletzt,