Absatz eins,Vorhaben nach Paragraph 6, Litera a, b, d und e sowie Vorhaben nach Paragraph 7, Absatz 5, dürfen nur von befugten Unternehmern ausgeführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Tätigkeiten, die ihrer Art nach bei einem bestehenden Gebäude oder einer bestehenden sonstigen baulichen Anlage nicht von der Baubewilligungspflicht nach Paragraph 6, erfaßt sind.