Absatz einsAnspruch auf Karenz unter den in den Paragraphen 38 bis 40 genannten Voraussetzungen und Bedingungen hat, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auch ein Dienstnehmer, der ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Litera aan Kindes Statt angenommen hat (Adoptivvater);
- Litera bin unentgeltliche Pflege genommen hat (Pflegevater).