Absatz einsDas Ziel der Führungskräfteschulung ist es, Landesbediensteten
- Litera adie mit leitenden Funktionen iSd Kärntner Objektivierungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 1992,, betraut sind oder
- Litera bdie aufgrund ihrer sonstigen Funktionen im Landesdienst befugt sind, maßgebliche Entscheidungen hinsichtlich der Planung, Organisation, Kontrolle und Durchführung von Verwaltungsaufgaben zu treffen oder wesentlich zu beeinflussen, oder
- Litera cdie nach ihrer Ausbildung und ihrer Verwendung künftig für eine Funktion nach Litera a, oder Litera b, in Betracht kommen,
die Möglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung der für die Besorgung der ihnen zugewiesenen Verwaltungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu eröffnen.