Absatz einsDer Beamte hat binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses folgende Angelobung zu leisten: „Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Kärnten befolgen und alle mit meinem Amt verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“