Absatz einsIm Ernennungsbescheid sind die Planstelle und der Tag der Wirksamkeit der Ernennung anzuführen. Der Ernennungsbescheid hat einen Hinweis zu enthalten, daß auf das Dienstverhältnis des Beamten das K-DRG 1994 Anwendung findet.
Kärnten
Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
LGBl.Nr. 71/1994 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 60/2019
LG
Paragraph 5,
01.01.1995
K-DRG 1994
21 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
02.12.2019
03.12.2019
20000360
LKT40013365