Absatz eins,Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister und zwei Vizebürgermeistern und in Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern auch aus weiteren Mitgliedern. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes beträgt in Gemeinden
- mit15 Mitgliedern des Gemeinderates 4,
- mit19 Mitgliedern des Gemeinderates 5,
- mit23 Mitgliedern des Gemeinderates 6,
- mit27, 31 und 35 Mitgliedern des Gemeinderates 7.