Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Europaschutzgebiet "Tiebelmündung"

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 94/2010

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6,

Inkrafttretensdatum

24.12.2010

Text

Paragraph 6,

Kennzeichnung des Schutzgebietes

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Tiebelmündung“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.