Kärnten
Europaschutzgebiet "Tiebelmündung"
LGBl.Nr. 94/2010
Paragraph 6,
24.12.2010
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Tiebelmündung“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.