Absatz einsDie Netzbetreiber sind verpflichtet, Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum System festzulegen. Diese haben insbesondere zu enthalten:
- Litera adie Rechte und Pflichten der Vertragspartner, insbesondere zur Einhaltung der sonstigen Marktregeln;
- Litera bdie den einzelnen Netzbenutzern zugeordneten standardisierten Lastprofile;
- Litera cdie technischen Mindestanforderungen für den Netzzugang;
- Litera ddie verschiedenen von den Verteilerunternehmen im Rahmen des Netzzuganges zur Verfügung zu stellenden Dienstleistungen;
- Litera eden Zeitraum, innerhalb dessen Kundenanfragen jedenfalls zu beantworten sind;
- Litera fdie Ankündigung von geplanten Versorgungsunterbrechungen;
- Litera gdie Mindestanforderungen bezüglich Terminvereinbarungen mit Netzbenutzern;
- Litera hjenen Standard, der bei der Datenübermittlung an Marktteilnehmer einzuhalten ist;
- Litera idas Verfahren und die Modalitäten für Anträge auf Netzzugang;
- Litera jdie von den Netzbenutzern zu liefernden Daten;
- Litera keinen Hinweis auf gesetzlich vorgesehene Streitbeilegungsverfahren;
- Litera leine Frist von höchstens 14 Tagen ab Einlangen, innerhalb der das Verteilerunternehmen das Begehren auf Netzzugang zu beantworten hat;
- Litera mdie grundlegenden Prinzipien für die Verrechnung sowie die Art und Form der Rechnungslegung;
- Litera ndie Verpflichtung von Netzzugangsberechtigten zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Barsicherheit, Bankgarantie, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern) in angemessener Höhe, insoweit nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzbenutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
- Litera odie Modalitäten, zu welchen der Netzbenutzer verpflichtet ist, Teilbetragszahlungen zu leisten, wobei eine Zahlung mindestens zehn Mal Jährlich jedenfalls anzubieten ist;
- Litera petwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität;
- Litera qRegelungen für die Übernahme und Teilung der Kosten für technische Anpassungen, wie Netzanschlüsse und -verstärkungen, und Regelungen über einen verbesserten Netzbetrieb und für die nichtdiskriminierende Einbindung neuer Produzenten, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie in das Netz einspeisen.