Absatz eins,Verunstaltungen des Ortsbereiches sind verboten. Als Verunstaltung gilt insbesondere:
- Litera adas Ablagern von Müll, Unrat, Autowracks, Bauschutt oder sonstigen Abfällen außerhalb von hiezu bewilligten Flächen;
- Litera bdie Herbeiführung des Zustandes der Verwahrlosung infolge mangelnder Pflege;
- Litera cdas Anbringen von Plakaten außerhalb von hiefür vorgesehenen Anlagen (Paragraph 6,).