eine Prüfung, die für die Ausübung eines Rechtsberufes nach lit. c staatlich anerkannt ist, oder eine für den rechtskundigen Verwaltungsdienst vorgesehene Prüfung erfolgreich abgelegt haben oder in einem in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts fallenden Fachgebiet eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität besitzen,eine Prüfung, die für die Ausübung eines Rechtsberufes nach Litera c, staatlich anerkannt ist, oder eine für den rechtskundigen Verwaltungsdienst vorgesehene Prüfung erfolgreich abgelegt haben oder in einem in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts fallenden Fachgebiet eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität besitzen,