Kurztitel

Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 46/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.07.2013

Text

3. Abschnitt

Sonstige Bauprodukte

Paragraph 13

Anforderungen für die Verwendung

sonstiger Bauprodukte

Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA noch in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung vorliegt, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Anforderungen der Kärntner Bauvorschriften entsprechen.