Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG
LGBl.Nr. 46/2013
Paragraph eins
01.07.2013
Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305 aus 2011, sowie nationale technische Bestimmungen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wie zB technische Normen, technische Richtlinien oder Verwendungsgrundsätze des Österreichischen Institutes für Bautechnik, wenn diese jeweils in der Baustoffliste ÖA oder in der Baustoffliste ÖE angeführt sind.