Absatz einsDie Organe des Wachkörpers Bundespolizei haben bei der Vollziehung der Ahndung der Verwaltungsübertretung der Errichtung eines Campingplatzes ohne Bewilligung (Paragraph 15, Absatz eins, Litera a,) mitzuwirken durch
- Litera aVorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen und
- Litera bMaßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.