Absatz einsDie Bereitstellung der Primärregelleistung hat mittels einer vom Regelzonenführer oder einem von ihm Beauftragten regelmäßig, jedoch mindestens halbjährlich, durchzuführenden Ausschreibung zu erfolgen.
Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG
LGBl.Nr. 10/2012
Paragraph 48,
01.03.2012