Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG
LGBl.Nr. 10/2012
Paragraph 5,
01.03.2012
Die Elektrizitätsunternehmen haben als kunden- und wettbewerbsorientierte Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren. Diese Grundsätze haben sie als Unternehmensziele zu verankern.