Absatz eins,Die Lagerung von Heizöl in einer Menge von über 50 Litern in Wohnungen, Büros, Ordinationen und ähnlichen Räumen muss in einem dafür zugelassenen Behälter erfolgen. Bei der Lagerung von Heizöl in einer Gesamtmenge von mehr als 200 Litern
- Litera amüssen die Behälter in einer öldichten Wanne, deren Fassungsvermögen dem des Lagerbehälters entspricht, aufgestellt werden oder
- Litera bhat die Lagerung in Doppelwandbehältern zu erfolgen.