Absatz einsDie Landesregierung hat für das Land Kärnten zur Umsetzung und zur Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft (Paragraph eins, Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr 102) ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und auf der Internetseite des Landes Kärnten zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist in der Kärntner Landeszeitung bekannt zu geben. Das Abfallwirtschaftskonzept ist längstens alle sechs Jahre fortzuschreiben und an die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen.