Kärnten
Kärntner Informations- und Statistikgesetz - K-ISG
LGBl.Nr. 70/2005
Paragraph 12 b,
01.11.2005
In regelmäßigen Abständen von höchstens einem Jahr hat die Landesregierung einen Bericht über Maßnahmen zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens herauszugeben und im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.