Dauer der Zuweisung,
Kärnten
AutobahnService-Zuweisungsgesetz - K-ASZG
Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2006,
Paragraph 3,
21.10.2010
Paragraph 3,
Personalübereinkommen
Über die Zuweisung ist zwischen dem Land und der ASFINAG Service GmbH ein Vertrag abzuschließen. Dieser hat insbesondere zu enthalten: