Absatz einsBis spätestens 31. Mai 2007 sind von der Landesregierung und den betroffenen Gemeinden strategische Lärmkarten (Paragraph 62 b, Litera h,) für jeweils sämtliche von ihnen gemäß Paragraph 61, Absatz eins, verwalteten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auszuarbeiten.