“Umgebungslärm”: zu unzumutbaren Belastungen beitragende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die von menschlichen Aktivitäten verursacht werden und vom Straßenverkehr, vom Eisenbahnverkehr, vom Flugverkehr oder von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgehen. Lärm, der von den davon betroffenen Personen selbst verursacht wird, sowie Lärm innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln, sind kein Umgebungslärm im Sinne dieses Abschnittes.