Absatz einsZiel dieses Abschnittes ist es, schädliche Auswirkungen von durch Verkehr auf öffentlichen Straßen (Paragraph eins, Absatz eins,) verursachtem Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit zu verhindern sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen und entgegenzuwirken.