Absatz einsDas Land Kärnten hat als Träger von Privatrechten insbesondere zu fördern:
- Litera adie Vermeidung und die Verwertung von Abfällen,
- Litera bdie Ausbildung von Umweltberatern und
- Litera cdie Aufklärung über abfallwirtschaftliche Zielsetzungen durch Informationen und bewusstseinsbildende Maßnahmen der Bevölkerung und durch vorbildliche Besorgung von Aufgaben der Landesverwaltung.