Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Entwicklungsprogramm Raum Villach

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

16.07.1977

Text

Anlage

Entwicklungsprogramm Raum Villach

  1. Litera l
    Planungsraum

Der Planungsraum Villach umfaßt die Gebiete der Gemeinden Arnoldstein, Finkenstein, Ossiach, Steindorf, Treffen, Villach, Weißenstein und Wernberg.

  1. Ziffer 2
    Leitziele (Allgemeine Entwicklungsziele) für das Landesgebiet

Für den Planungsraum gelten insbesondere folgende Leitziele aus dem Kärntner Raumordnungsgesetz:

  1. Litera a
    Der Bevölkerung Kärntens soll durch die Wirtschaftsstruktur des Landes die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft gesichert werden. Es ist anzustreben, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

  1. Litera b
    Das Verkehrsnetz ist so auszubilden, daß Kärnten in den europäischen Großraum eingegliedert wird und sich die Wirtschaft des Landes entfalten kann. Auf die vorausschaubare Entwicklung, auf ein Höchstmaß an Sicherheit und auf die Schonung der Erholungsräume ist Bedacht zu nehmen.

  1. Litera c
    Die Siedlungstätigkeit soll zur Verdichtung der Bebauung führen. Die Siedlungsräume sind entsprechend den örtlichen Bedürfnissen der Bevölkerung aufzuschließen und dem Verkehrsnetz anzugliedern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfes sowie die ärztliche Betreuung sind zu gewährleisten. Die Entfaltung des kulturellen und sozialen Lebens ist durch Einrichtungen, die diesem Zweck entsprechen, an geeigneten Orten zu sichern. Den Erfordernissen der Erholung und der körperlichen Ertüchtigung ist Rechnung zu tragen.

  1. Litera d
    Die Eigenart der Kärntner Landschaft sowie deren natürliche Bestimmung, auch als Erholungsraum und Grundlage des Tourismus zu dienen, ist zu bewahren.

  1. Ziffer 3
    Leitziele für den Kärntner Zentralraum

3.1. Der Zentralraum ist so zu entwickeln und zu gestalten, daß er seiner Funktion als wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Schwerpunktraum Kärntens in bestmöglicher Weise gerecht wird. Dabei ist auf die angestrebte Entwicklung der übrigen Landesteile Bedacht zu nehmen.

3.2. Der Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Kärntner Zentralraum und den benachbarten Zentralräumen sowie den nähergelegenen Verdichtungsgebieten in Italien und Jugoslawien ist besondere Bedeutung beizumessen.

3.3. Die zentralen Orte sind so zu entwickeln, daß sie ihre überregionalen und regionalen Funktionen für die Bevölkerung bei jeweils zumutbarem Zeitaufwand in bestmöglicher Weise wahrnehmen können. Auszubauen oder zu entwickeln im Raum Villach sind:

als Oberzentrum die Stadt Villach;

als Unterzentren die Orte Arnoldstein und Finkenstein;

als Kleinzentren die Orte Treffen und Wernberg.

Die Festlegung der Kleinstzentren hat in den Entwicklungsprogrammen für Teilbereiche des Zentralraumes zu erfolgen.

3.4. Die Siedlungsstruktur soll insbesondere im Oberzentrum so entwickelt und gestaltet werden, daß durch eine überdurchschnittliche Verdichtung der Wohn- und Arbeitsstätten in den Einzugsbereichen der öffentlichen Massenverkehrsmittel eine möglichst günstige öffentliche Verkehrsbedienung erzielt werden kann.

3.5. Der Ausbau der Infrastruktur im Zentralraum soll unter besonderer Bedachtnahme auf eine Stärkung überregionaler Funktionen so erfolgen, daß für die Bevölkerung ein hoher Lohn-, Wohn- und Freizeitwert erreicht und auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Er soll weiters so vorgenommen werden, daß er den charakteristischen Aufgaben der zentralen Orte und Funktionsgebiete jeweils im besonderen Maße zu entsprechen vermag. Dabei soll auf eine ganzjährige Nutzung sowie auf die Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushaltes in bestmöglicher Weise Bedacht genommen werden. Ebenso ist dafür zu sorgen, daß die Umweltschutzbelange Berücksichtigung finden.

4. Leit-, Haupt- und Teilziele für den Raum Villach

4.1. Leitziele

4.1.1. Überregionale und regionale Funktionen

Als Teilgebiet des Kärntner Zentralraumes ist der Raum Villach (Planungsraum) so zu entwickeln und zu gestalten, daß er insbesondere seine überregionalen Fernverkehrs-, Fremdenverkehrs- und Wintersportfunktionen sowie seine regionalen Funktionen in bestmöglicher Weise wahrnehmen kann.

  1. Ziffer 4
    l.2. Ausbau der Infrastruktur

Der Ausbau der Infrastruktur hat so zu erfolgen, daß zwischen dem Planungsraum und den angrenzenden Gebieten sowie den nahegelegenen Mittel- und Unterzentren kontinuierliche und enge Verflechtungen ermöglicht werden. Er ist ferner so vorzunehmen, daß der unterschiedlichen Struktur der Funktionsgebiete in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

Beim Ausbau der Infrastruktur ist ferner darauf Bedacht zu nehmen, daß zwischen den ehemaligen Gemeindegebieten Villach, Finkenstein, Treffen und Weißenstein sowie den mit Wirkung vom

  1. Litera l
    Jänner 1973 eingemeindeten Gebieten so enge Verflechtungen erfolgen, daß innerhalb der neuen Gemeindegrenzen gleichwertige Lebensbedingungen gewährleistet sind.

4.1.3. Entwicklung der zentralen Orte

Die zentralen Orte sind so zu entwickeln, daß die erforderlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen unter günstigen Voraussetzungen und mit zumutbarem Zeitaufwand von der Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung des Planungsraumes erreicht werden können.

4.1.4. Landschaftspflege und Umweltschutz

Auf die Schonung, Erhaltung und Pflege der Landschaft sowie auf die Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushaltes ist im Interesse der Wohnbevölkerung und des Fremdenverkehrs besonders zu achten. Dabei sind die Schutz- und Pflegemaßnahmen durch eine wirksame Bodenvorratspolitik zu ergänzen. Stillgelegte Entnahmestellen für Sand, Kies und Lehm sind durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen zu rekultivieren.

4.2. Hauptziele

4.2.1. Zentrale Orte

Das Mittelzentrum Villach ist wegen seiner überregionalen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt, wegen seiner Bevölkerungszahl und seiner Infrastruktur zum Oberzentrum zu entwickeln. Dies soll erreicht werden durch den Ausbau der öffentlichen Einrichtungen insbesondere des Sozial-, Bildungs- und Kulturwesens, durch Schaffung günstiger infrastruktureller Voraussetzungen für den Ausbau privater Dienstleistungs-Einrichtungen, die Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen, den Ausbau eines leistungsfähigen Nahverkehrssystems und die Vorsorge für aufgeschlossene, ausreichend große und günstig gelegene Flächen für Wirtschaftsbetriebe von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Die Unterzentren Arnoldstein und Finkenstein sind so auszubauen, daß sie vor allem ihren regionalen Funktionen auch für die Bevölkerung der Nachbargemeinden noch besser entsprechen können. Dies soll insbesondere durch den Ausbau der regionalen Verkehrsverbindungen, des Schul- und Bildungswesens, der privaten Dienstleistungs-Einrichtungen sowie durch die Vorsorge für aufgeschlossene Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe von regionaler Bedeutung erreicht werden.

Im Gemeindegebiet Wernberg sind zentral und verkehrsgünstig gelegene Kleinzentren zu entwickeln, die über die erforderlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher Bedeutung verfügen.

Das Kleinzentrum Bodensdorf ist unter Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung der Landschaft so zu entwickeln, daß es auch regionale Funktionen für die Nachbargemeinde Ossiach ausüben kann. Der Ausbau der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen hat daher so zu erfolgen, daß der Funktion als Fremdenverkehrs-Schwerpunkt des Ossiacher-See-Gebietes in bestmöglicher Weise Rechnung getragen werden kann. Dabei muß die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen im Seeuferbereich besondere Berücksichtigung finden.

Weiters soll die Errichtung umweltfreundlicher produzierender Gewerbebetriebe auf geeigneten Standorten durch die Sicherung günstig gelegener Flächen ermöglicht werden.

Das Kleinzentrum Treffen ist hinsichtlich der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen und des produzierenden Gewerbes so auszubauen, daß es auch regionale Funktionen ausüben kann.

Das Kleinstzentrum Weißenstein ist wegen seiner Bedeutung als Industriestandort zum Kleinzentrum zu entwickeln.

Die Kleinstzentren und Fremdenverkehrsschwerpunkte Drobollach, Faak und Ossiach sind unter besonderer Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung der Landschaft zu entwickeln.

4.2.2. Besiedelung

Die Inanspruchnahme von Bauland soll nur in dem Ausmaß erfolgen, als Verkehrserschließung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Energieversorgung gewährleistet sind. Dabei sollen aus gemeindewirtschaftlichen Gründen jeweils die Gebiete mit der höchsten Versorgungsgunst zuerst bebaut werden. Im Einzugsbereich der Eisenbahn-Haltepunkte ist eine maßvolle Verdichtung der Besiedlung anzustreben, um so eine Verlegung des Schüler- und Berufspendelverkehrs auf die Schiene zu fördern. Bei der Festlegung von Bauland sowie von Verkehrswege- und Versorgungsleitungsnetzen ist auf Gebiete mit hohem Grundwasserstand, auf Lawinenstriche und auf Überflutungsgebiete besonders Bedacht zu nehmen. Ebenso sind neue Siedlungsgebiete nur außerhalb der Immissionsbereiche von Industriebetrieben, Autobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnlinien, jedoch in der Nähe der Haltepunkte öffentlicher Verkehrsmittel festzulegen.

Um eine bestmögliche und gemeindewirtschaftlich günstige Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen zu gewährleisten, ist die Zusammenfassung bestehender und neuer Siedlungsgebiete zu Wohnvierteln und Wohnbezirken erforderlich. Dabei soll die Einwohnerzahl eines Wohnviertels mindestens so groß sein, daß der Bestand einer vierklassigen Volksschule auf Dauer gesichert ist. Die Größe eines Wohnbezirkes hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Er soll jedoch mindestens zwei Wohnviertel umfassen. Wohnviertel und Wohnbezirke sind jeweils aus einer städtebaulichen Konzeption zu entwickeln, die Erweiterungsmöglichkeiten zuläßt. Industrie- und Gewerbeflächen für Betriebe von regionaler und überregionaler Bedeutung sind nach Möglichkeit zu Industriegebieten bzw. zu Industriebezirken zusammenzufassen und mit den erforderlichen Dienstleistungs-Einrichtungen auszustatten. Bei der Standortfestlegung ist besonders zu beachten, daß Siedlungs-, Naherholung- oder Fremdenverkehrsgebiete nicht durch Immissionen beeinträchtigt werden und daß die Abwasser- und Abfallstoffbeseitigung gesichert ist. Eine zusätzliche punktuelle Verkehrsbelastung des kommunalen Straßennetzes ist zu vermeiden und eine günstige Lage zu Eisenbahnlinien anzustreben.

4.2.3. Verkehr

Beim Ausbau des Verkehrswegenetzes ist eine möglichst weitgehende Verknüpfung des Autobahn-, Bundes-, Landes- und Gemeindestraßennetzes untereinander sowie mit dem Schienennetz erforderlich.

Auf die Entlastung von Fremdenverkehrsschwerpunkten bzw. Kleinst-, Klein- und Unterzentren vom Durchgangsverkehr durch den Bau von Umfahrungsstraßen ist Bedacht zu nehmen.

Dem Flächenbedarf des Wirtschaftsverkehrs in den Geschäftsgebieten und Industriegebieten sowie des ruhenden Verkehrs in den Geschäftsgebieten, Siedlungsgebieten, Industriegebieten, Fremdenverkehrszonen, Naherholungs- und Wintersportgebieten ist unter Bedachtnahme auf den zukünftigen Bedarf durch rechtzeitige Flächensicherung Rechnung zu tragen.

Der Ausbau des Personen-Nahverkehrs ist besonders im Hinblick auf die zunehmende Belastung der Bundes- und Landesstraßen während der Sommersaison zu fördern. Zur Gewährleistung einer entsprechenden Rentabilität des zukünftig erforderlichen schienengebundenen Personen-Nahschnellverkehrs ist eine Verdichtung der Wohn- und Arbeitsplätze im Haltepunktbereich anzustreben. Sie ist ebenso in den Gebieten erforderlich, die durch Autobuslinien unzureichend oder noch überhaupt nicht bedient werden.

Die Kapazität und Qualität der Güterumschlags- und Verladeanlagen soll durch den Bau des Zentralverschiebebahnhofes Oberrain-Fürnitz und die rechtzeitige Anpassung an die zukünftigen Bedürfnisse des Straßen- und Schienenverkehrs sowie durch die bestmögliche Verbindung zwischen diesen Verkehrsarten verbessert werden.

4.2.4. Versorgung

4.2.4.1. Energieversorgung

Bei der räumlichen Entwicklung ist auf den künftigen Energiebedarf besonders Bedacht zu nehmen. Insbesondere ist für die auszubauenden oder zu entwickelnden zentralen Orte, Industriegebiete, Fremdenverkehrs-Schwerpunkte und Wintersportgebiete die Versorgung mit der notwendigen Kapazität rechtzeitig sicherzustellen.

4.2.4.2. Wasserversorgung

Die genutzten und nutzungswürdigen Quell- und Grundwasservorkommen sollen so weit wie möglich geschützt, erhalten und vorsorglich beansprucht werden. Der Ausbau regionaler Wassergewinnungs- und Versorgungsanlagen ist anzustreben. Die regionalen Wasserversorgungsanlagen sollen zu einem überregionalen Wasserversorgungsnetz verbunden werden. Auf den vorsorglichen Schutz von Heilquellen ist Bedacht zu nehmen.

4.2.4.3. Fluß- und Wildbachverbauung

Flußbau- und Wildbachverbauung sind im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung und unter Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege durchzuführen.

4.2.4.4. Abwasser- und Abfallstoffbeseitigung

Um eine ausreichende Reinhaltung der Badeseen und Vorfluter zu gewährleisten, sind insbesondere in den Fremdenverkehrszonen regionale Abwasserreinigungsanlagen zu errichten.

Ebenso sind die Voraussetzungen für eine geordnete Abfallstoffbeseitigung in regionalen Behandlungsanlagen unerläßlich.

4.2.5. öffentliche Einrichtungen

4.2.5.1. Konzentration öffentlicher Einrichtungen in Zentralen Orten

Um eine bestmögliche Versorgung der Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung bei zumutbarem Wegaufwand zu erreichen, ist die Konzentration öffentlicher Einrichtungen in geeigneten Zentralen Orten anzustreben. Dabei sollen jeweils Art der öffentlichen Einrichtung und Art der Funktion des Zentralen Ortes miteinander in Einklang stehen. Beim Ausbau der öffentlichen Einrichtungen sollen möglichst gemeinsame Investitionen benachbarter Gemeinden mit dem Ziel der Kostenminderung und Leistungsvergrößerung angestrebt werden. Auf die möglichst frühzeitige Flächensicherung durch Festlegung von Flächen für besondere Verwendungszwecke ist Bedacht zu nehmen.

4.2.5.2. Verwaltungseinrichtungen

In Zentralen Orten von überregionaler und regionaler Bedeutung sollen günstig gelegene Standorte für Verwaltungseinrichtungen des Bundes, des Landes und der Gemeinden festgelegt werden.

4.2.5.3. Kindergärten, Schulen, Einrichtungen des Bildungswesens

Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sind im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung und in Übereinstimmung mit den Schulentwicklungsplänen des Landes zu errichten bzw. auszubauen. Kindergärten sollen auf verkehrssicheren, von Wohngebieten leicht erreichbaren Standorten in genügender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist eine Zusammenfassung mit Volksschulen anzustreben. Volksschulen sind unter besonderer Berücksichtigung der angestrebten Siedlungsentwicklung so zu dimensionieren, daß der Unterricht in mindestens vier Jahrgangsklassen erfolgen kann. Auf die gute Erreichbarkeit von den Siedlungsgebieten auf sicheren Schulwegen ist besonders Bedacht zu nehmen.

Sonderschulen sollen im notwendigen Umfang in den Hauptschulorten errichtet werden.

Allgemein- und Berufsbildende mittlere und höhere Schulen sollen in Ober- und Mittelzentren, fallweise auch in Unterzentren errichtet bzw. ausgebaut werden. Bei der Standortfestlegung ist auf die angestrebte Entwicklung des jeweiligen Einzugsbereiches, auf eine günstige Erreichbarkeit von den Haltepunkten öffentlicher Verkehrsmittel und auf Erweiterungsmöglichkeiten besonders Bedacht zu nehmen.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung von regionaler Bedeutung sollen in Ober-, Mittel- und Unterzentren errichtet bzw. ausgebaut werden.

Bei der Standortfestlegung von Schulen soll die Zusammenfassung mehrerer Schulen mit ähnlichen Einzugsbereichen zu einem leistungsfähigen Schulzentrum angestrebt werden, um eine mehrfache Nutzung der Verkehrs-, Sport- und Spielflächen zu ermöglichen.

4.2.5.4. öffentliche Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens

Standorte für die notwendigen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sind unter Berücksichtigung der angestrebten räumlichen Entwicklung, der Bevölkerungsentwicklung sowie der Sozial- und Altersstruktur im Planungsraum festzulegen. Insbesondere ist auf die Flächensicherung in Verkehrs- und klimatisch günstigen und immissionsfreien Standorten Bedacht zu nehmen.

4.2.6. Einrichtungen für Erholung und Sport

Für Erholung, Spiel und Sport sind ausreichend große, zu den Siedlungsgebieten und Haltepunkten öffentlicher Verkehrsmittel günstig gelegene Einrichtungen zu schaffen bzw. auszubauen. Dabei ist bei der Standortsfestlegung auf die speziellen Bedürfnisse von Tages-, Wochenend- und Urlaubserholung besonders Bedacht zu nehmen.

Einrichtungen für die tägliche Erholung der Wohnbevölkerung in allen Siedlungsgebieten sind daher in zumutbarer Entfernung für Fußgänger zu errichten bzw. auszubauen. Insbesondere ist die Schaffung zusammenhängender Fuß- und Radwegenetze sowie von ausreichenden und günstig gelegenen Kinderspielplätzen anzustreben.

Einrichtungen für die Wochenenderholung (Ausflugsgaststätten, Rastplätze, Sportstätten u. dgl.) sollen in Naherholungsgebieten so geschaffen werden, daß sie von Verkehrswegen leicht erreichbar sind. Die Verbindung dieser Einrichtungen durch ein Fuß- und Radwegenetz ist anzustreben.

Bei der Festlegung von Einrichtungen für die Urlaubserholung ist besonders in den Uferzonen der Badeseen auf eine maßvolle Konzentration gleichartiger Einrichtungen zur Erhaltung freier Landschaft Bedacht zu nehmen. Dabei soll die allgemeine Zugänglichkeit der Seeufer so weit wie möglich gewährleistet und auf die Errichtung von Uferpromenaden, Rad- und Fußwegenetzen sowie Fußgängerbereichen Bedacht genommen werden.

Die Erschließung von Wintersportgebieten soll so erfolgen, daß die Standorte für Aufstiegshilfen, Gebäude für Dienstleistungs- und Beherbergungs-Einrichtungen an Schwerpunkten konzentriert werden können.

4.2.7. Einrichtungen für Zivilschutz und Landesverteidigung

Die raumbeanspruchenden Erfordernisse der Landesverteidigung sollen nach Möglichkeit außerhalb von Siedlungsgebieten, Industriegebieten und Fremdenverkehrszentren gedeckt werden.

4.3. Teilziele

4.3.1. Zentrale Orte

4.3.1.1. Festlegungen für die Entwicklung des Mittelzentrums Villach zum Oberzentrum

Wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung des Mittelzentrums Villach zum Oberzentrum ist die Festlegung eines Geschäftsbezirkes, eines Industriebezirkes sowie von ausreichenden und günstig gelegenen Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen wie auch ein dementsprechender Ausbau des kommunalen Hauptstraßennetzes.

Geschäftsbezirk

In dem von Hauptbahnhof—Bahnsteig—Steinwenderstraße— Pestalozzistraße—Hausergasse—Trattengasse—Dreschnigstraße begrenzten Geschäftsbezirk ist die Festlegung von Bauland vorwiegend nur als Geschäftsgebiet, im übrigen als gemischtes Baugebiet und als Wohngebiet zulässig.

Bei der Festlegung von Verkehrsflächen ist auf den Flächenbedarf des öffentlichen und des Wirtschaftsverkehrs sowie auf die Schaffung von Fußgängerzonen im besonderen Maße Bedacht zu nehmen.

Das Parkplatzangebot im Geschäftsbezirk und die Leistungsfähigkeit der Zufahrtsstraßen müssen dabei übereinstimmen.

Industriebezirk

Im Gebiet des Zusammenflusses der Drau und der Gail, nördlich der Gail und beiderseits der Drau ist die Festlegung von Bauland überwiegend nur als Leichtindustriegebiet zulässig.

Bei der Festlegung von Verkehrsflächen ist auf eine gute Anbindung an die Süd-Autobahn und das Bundesstraßennetz sowie auf ausreichende Flächen für den Wirtschaftsverkehr und den ruhenden Verkehr Bedacht zu nehmen. Für Dienstleistungs-Einrichtungen, die dem gesamten Industriebezirk dienen, sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke festzulegen.

Flächen für besondere Verwendungszwecke

Im Bauland des Geschäftsbezirkes, der Wohnbezirkszentren und anderer Gebiete von besonderer Verkehrsgunst sind günstig gelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke zur Schaffung von regionalen und überregionalen Dienstleistungs-Einrichtungen festzulegen.

4.3.1.2. Festlegungen für den Ausbau der Unterzentren Arnoldstein und Finkenstein

Arnoldstein

In dem südlich der Eisenbahnlinie Villach-Tarvis gelegenen Baugebiet sind günstig gelegene, ausreichend große erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von regionaler Bedeutung, insbesondere für solche des Großhandels- und Gütertransports vorzusehen. Dabei ist auf die Funktion von Arnoldstein als Grenzort besonders Bedacht zu nehmen.

Bei der Festlegung von Verkehrsflächen ist auf eine günstige Anbindung an die Süd-Autobahn, die Kärntner und die Gailtal Bundesstraße in bestmöglicher Weise Rücksicht zu nehmen.

Finkenstein

Günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung sind im Ortsgebiet Finkenstein festzulegen. Im Anschluß an den künftigen Zentralverschiebebahnhof Oberrain-Fürnitz hat die Festlegung von Bauland als Leichtindustriegsbiet so zu erfolgen, daß die Ausbildung eines einheitlich gestalteten Industriebezirkes gewährleistet ist. Dabei ist auch auf eine gute Anbindung an die Süd-Autobahn sowie die Kärntner und Rosental Bundesstraße besonders Bedacht zu nehmen.

4.3.1.3. Festlegungen für den Ausbau der Kleinzentren Bodensdorf, Treffen und Wernberg

Im Ortsgebiet von Bodensdorf sind ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen so festzulegen, daß sie von der ständig und zeitweise anwesenden Bevölkerung in den Gemeinden Steindorf und Ossiach günstig erreicht werden können.

Der südlich der Bahnlinie Villach—Feldkirchen liegende Seeuferbereich soll so gestaltet werden, daß den Belangen der Erholung und des Wassersportes in besonderer Weise Rechnung getragen wird. Nördlich der Bahnlinie Villach—Feldkirchen ist auf die Festlegung von ausreichenden Flächen für umweltfreundliche Gewerbebetriebe Bedacht zu nehmen.

Im Ortsgebiet Treffen sind günstig gelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung vorzusehen. Insbesondere sind Leichtindustrieflächen für die Errichtung von Gewerbebetrieben festzulegen.

Im Gemeindegebiet Wernberg ist in dem zwischen Süd-Autobahn und Kärntner Straße gelegenen Gebiet insbesondere die Festlegung von Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen sowie von Leichtindustriegebieten für die Errichtung von Gewerbebetrieben zulässig.

In dem von der Drau und der Bahnlinie Klagenfurt—Villach begrenzten, zwischen Gottestal und Föderlach liegenden Gebiet ist die Festlegung von Bauland nur als Leichtindustriegebiet zulässig.

4.3.1.4. Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Weißenstein

Im Ortsgebiet Weißenstein sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher Bedeutung vorzusehen.

4.3.1.5. Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Ossiach

Im Ortsgebiet Ossiach sind zur Verbesserung der überwiegend durch Sommerfremdenverkehr geprägten Wirtschaftsstruktur günstig gelegene, erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen sowie für umweltfreundliche Gewerbebetriebe festzulegen.

4.3.2. Besiedlung

Bei der Festlegung von Bauland ist auf günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für die Errichtung von Wohnviertel- und Wohnbezirkszentren besonders Bedacht zu nehmen.

Die Verdichtung der Wohn- und Arbeitsstätten in den Einzugsbereichen der Eisenbahn-Haltestellen ist durch die Festlegung entsprechender Dichtewerte in den Bebauungsplänen zu gewährleisten. Im gesamten Planungsraum ist die Festlegung von Bauland als Schwerindustriegebiet nicht zulässig.

Bei der Festlegung von Bauland ist auf die Freihaltung der Gebiete, in denen in bezug auf die natürliche Ertragsfähigkeit und die maschinellen Bearbeitungsmöglichkeiten am besten geeignete Böden vorherrschen (Landwirtschaftszonen), Bedacht zu nehmen.

4.3.3. Verkehr

Bei der Festlegung von kommunalen Verkehrsflächen ist das durch Bundes- und Landesstraßen gegebene Verkehrswegenetz zu berücksichtigen. In den Gemeindegebieten Arnoldstein, Finkenstein, Steindorf, Villach und Wernberg sind zur Entlastung der Bundesstraßen vom Ortsverkehr ausreichende Verkehrsflächen für den Bau von kommunalen Parallelstraßen zu sichern. Das kommunale Straßennetz im Gemeindegebiet Wernberg ist überdies auf die zu schaffenden Gemeindezentren auszurichten. Kommunale Verkehrsflächen sind ferner so festzulegen, daß insbesondere im Geschäftsbezirk und den Wohnbezirkszentren von Villach und im Ortszentrum Arnoldstein Fußgängerzonen errichtet werden können.

Im Hinblick auf den zukünftigen Personen-Nahschnellverkehr sind bei den Eisenbahn-Haltepunkten Arnoldstein, Fürnitz, Villach/ Westbahnhof, Villach/Hauptbahnhof, Seebach und Föderlach ausreichende und günstig gelegene Parkplätze festzulegen.

Bei den Talstationen der Aufstiegshilfen in den Gemeindegebieten Arnoldstein, Finkenstein, Treffen und Villach sowie in den Fremdenverkehrszentren am Faaker See und Ossiacher See sind ausreichende Parkplätze als Verkehrsflächen festzulegen.

Größere Parkplätze sind jeweils an das Fußwegenetz anzubinden.

4.3.4. Versorgung

Bei der Festlegung von Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ist insbesondere auf die Wohngebiete, Geschäfts- und Industriegebiete Bedacht zu nehmen.

4.3.5. Öffentliche Einrichtungen

Bei der Bemessung und Festlegung der Flächen für besondere Verwendungszwecke für Dienstleistungs-Einrichtungen sind die abschätzbaren Bedürfnisse der zukünftigen Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung zugrunde zu legen.

4.3.6. Einrichtungen für Erholung und Sport

Für die abschätzbaren Bedürfnisse der zukünftigen Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung sind entsprechende günstig gelegene und ausreichende Grünflächen vor allem in den derzeit unterversorgten Wohngebieten festzulegen.

Diese Grünflächen sollen untereinander bzw. mit den Wohnviertel- und Wohnbezirkszentren sowie mit den Naherholungsgebieten durch ein Fuß- und Radwegenetz verbunden werden, wofür die erforderlichen Verkehrsflächen festzulegen sind.

Insbesondere ist auf die Festlegung von Verkehrsflächen für die Errichtung von durchgehenden Fußwegen beiderseits der Drau von Obere Fellach bis zur Gailmündung Bedacht zu nehmen.

In gleicher Weise sind für die Erschließung der Landschaftsschutzgebiete Dobratsch, Wollanig-Oswaldiberg, Ruine Landskron, Faaker See-West und Faaker See-Ost durch Errichtung von Parkplätzen in Randlage sowie von Fuß- und Radwegenetzen die erforderlichen Verkehrsflächen festzulegen.

In den Uferzonen des Faaker- und des Ossiacher Sees sind für die Errichtung von weiteren Campingplätzen keine Grünflächen mehr zu widmen. Insbesondere ist die Uferzone des Landschaftsschutzgebietes Faaker See-West in ihrem derzeitigen Zustand zu belassen. Die Schaffung eines Fuß- und Radwegenetzes in der Uferzone des Ossiacher Sees ist anzustreben.

Auf den weiteren Ausbau der regionalen Wintersportgebiete Dreiländerecke — Arnoldstein, Gerlitze, Heiligengeist und Verditz ist in bestmöglicher Weise Bedacht zu nehmen. Dabei kommt der Erhaltung und Pflege der Landschaft besondere Bedeutung zu.

4.3.7. Einrichtungen für Zivilschutz und Landesverteidigung

Bei der Festlegung von Baugebieten ist insbesondere im Raum Gödersdorf—Fürnitz—Hart wegen der Ballung von überregionalen Verkehrswegen, Verkehrsanlagen, Strom- und Rohrleitungen auf die Belange des Zivilschutzes besonders Bedacht zu nehmen. Um die Einrichtung eines Truppenübungsplatzes im Raum Ossiacher Tauern zu ermöglichen, ist auf die vorsorgliche Sicherung geeigneter Grundflächen Bedacht zu nehmen.