Absatz 2Die Meldung hat zu enthalten:
- Litera aden Namen des Inhabers der Tabakpflanzung,
- Litera bden Standort des Feldes oder der Saatbeetanlage,
- Litera cdie Angabe des Pflanzers, von welcher Stelle er die Setzlinge bezogen hat, falls seit dem Aussetzen der Pflanzen auf dem Feld weniger als 10 Tage vergangen sind.