Absatz 2Bei besonders steilen Bahnen kann das Maß der anzunehmenden Längspendelung durch die Behörde verringert werden.
Kärnten
Bringungsanlagen - Sicherheitsvorkehrungen
Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1971,
Paragraph 17,
20.01.1971
Paragraph 17,
Lichtraumprofil und Spurweite
(l) Zur Bestimmung des lichten Raumes für die Fahrbetriebsmittel ist eine Querpendelung von 20 Prozent und eine Längspendelung von 30 Prozent des Fahrbetriebsmittels anzunehmen.