Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Bringungsanlagen - Sicherheitsvorkehrungen

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1971,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

20.01.1971

Text

Paragraph 9,

Lageplan und andere technische Unterlagen

(l) Zur Erlangung der Baubewilligung ist die Vorlage eines Lageplanes im Katastermaßstab, mit eingezeichneter Trasse, notwendig.

  1. Absatz 2Bei Brücken, Stützkonstruktionen und anderen wichtigen Objekten kann die Behörde die Vorlage weiterer technischer Unterlagen anordnen (technischer Bericht, statische Berechnungen usw).