Kärnten
Bringungsanlagen - Sicherheitsvorkehrungen
Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1971,
Paragraph 4,
20.01.1971
Paragraph 4,
Ausweichstellen
Der Baubescheid hat, wenn erforderlich, Bestimmungen über die Errichtung von Ausweichstellen (Ausweichen) zu enthalten.