Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinden neu geschaffen oder aufgelöst, Gemeindegrenzen oder Gemeindenamen geändert oder Gemeinden die Bezeichnung "Stadtgemeinde" oder "Marktgemeinde" verliehen wurde;
Kärnten
2. Kärntner Rechtsbereinigungsgesetz - 2. K-RBG
Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1997,
Paragraph 2,
01.02.1997
Paragraph 2,
Ausnahmen
Die Bestimmungen des Paragraph eins, finden keine Anwendung auf: