Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Kärntner Bauordnung 1996 - K-BO 1996

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

02.09.1996

Text

3. Abschnitt

Ansuchen

Paragraph 9,

Antrag

  1. Absatz einsDie Erteilung der Baubewilligung ist schriftlich bei der Behörde zu beantragen.

  1. Absatz 2Der Antrag hat Art, Lage und Umfang - bei Vorhaben nach Paragraph 6, Litera a bis c auch die Verwendung - des Vorhabens anzugeben.

  1. Absatz 3Die Behörde ist verpflichtet, bei Anträgen auf Erteilung einer Baubewilligung nach Paragraph 6, Litera a bis d den Namen des Bewilligungswerbers sowie Art und Ort des beantragten Vorhabens während einer Woche - ist eine Bauverhandlung an Ort und Stelle vorgesehen, während einer Woche vor der Bauverhandlung - an der Amtstafel kundzumachen.