(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 28. Juni 1983, LGBl Nr 44, über die Festsetzung von Pauschbeträgen für die bei Amtshandlungen der Gemeindebehörden Kärntens außerhalb des Amtes von den Beteiligten einzuhebenden Kommissionsgebühren (Gemeindekommissionsgebührenverordnung 1983) außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 28. Juni 1983, Landesgesetzblatt Nr 44, über die Festsetzung von Pauschbeträgen für die bei Amtshandlungen der Gemeindebehörden Kärntens außerhalb des Amtes von den Beteiligten einzuhebenden Kommissionsgebühren (Gemeindekommissionsgebührenverordnung 1983) außer Kraft.