Absatz einsBei Förderungsmaßnahmen auf Grund dieses Gesetzes sind nachfolgende Grundsätze zu beachten:
- Litera aeine Förderung kann nur auf Antrag gewährt werden;
- Litera bdie Förderungsmittel sind so einzusetzen, daß die in Paragraph eins, Absatz eins, umschriebenen Ziele möglichst nachhaltig erreicht werden;
- Litera cdie wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse eines Förderungswerbers sind entsprechend zu berücksichtigen;
- Litera dauf Unterstützungen und Förderungen, die von anderen Seiten gewährt werden, ist Bedacht zu nehmen.