Absatz einsIn den Förderungsrichtlinien sind unter Bedachtnahme auf die einzelnen Förderungsmaßnahmen nähere Bestimmungen zu treffen über:
- Litera adie persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen;
- Litera bdie Bedingungen oder Auflagen, an welche die Gewährung von Förderungen zu knüpfen ist;
- Litera cdie Verpflichtungen, die ein Förderungswerber im Falle der Gewährung von Förderungen zu übernehmen hat;
- Litera dMaßnahmen zur Sicherung des Erfolges von Förderungsmaßnahmen;
- Litera edie Vorgangsweise bei der Gewährung von Förderungen;
- Litera fÜberprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungsmitteln;
- Litera gdie Verpflichtung zur Rückerstattung von nicht widmungsgemäß verwendeten Förderungsmitteln.