Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 49/1984

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Text

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Paragraph

1                Ziele des Gesetzes

Paragraph

1a             Bereiche der Förderung

Paragraph

2                Förderungsmaßnahmen

Paragraph

3                Förderungsrichtlinien

Paragraph

4                Förderungsgrundsätze

Paragraph

5                Arten der Förderung

Paragraph

6                Mitwirkung der Arbeiterkammer

Paragraph

7                Anträge

Paragraph

7a             Datenschutzrechtliche Bestimmung

2. Abschnitt

Paragraph

8                Beirat

Paragraph

9                Zusammensetzung des Beirates

Paragraph

10             Sitzungen

1. Abschnitt

Paragraph eins,, Ziele des Gesetzes

Ziele dieses Gesetzes sind:

  1. Litera a
    die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;
  2. Litera b
    die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;
  3. Litera c
    die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.