Kärnten
Kärntner Bezirkshauptmannschaften-Gesetz - K-BHG
LGBl.Nr. 19/1982
LG
Paragraph 11,
01.05.1982
K-BHG
06 Organisation der Landesverwaltung
Der Landesamtsdirektor hat eine Kanzleiordnung zu erlassen, die den Geschäftsgang in den Bezirkshauptmannschaften regelt. Diese Kanzleiordnung hat insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Geschäftsstücke, die Vorgangsweise bei der Sachbearbeitung, die Genehmigung und die Fertigung sowie über die Aufbewahrung und Vernichtung von Akten zu enthalten.
25.06.2019
10000085
LKT12000721
N4198210069R