Die Kärntner Bevölkerung soll Sport zur Erholung, zur sozialen Entfaltung und körperlichen Ertüchtigung innerhalb zumutbarer Entfernungen und mit einem zumutbaren Aufwand an Zeit und Kosten ausüben können.
Kärnten
Entwicklungsprogramm Sportstättenplan
Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1978,
Paragraph eins,
31.01.1978
Paragraph eins,
Ziele