Absatz eins,Die Jagdkarte hat Gültigkeit für das Bundesland Burgenland. Sie ist gültig, wenn sie für das laufende Jagdjahr den Nachweis über die Bezahlung der Jagdkartenabgabe und über den Bestand einer Jagdhaftpflichtversicherung enthält. Durch Einzahlung im laufenden Jagdjahr vor Ausübung der Jagd, spätestens aber bis zum 1. März des jeweiligen Jagdjahres, behält die Jagdkarte ihre Gültigkeit. Bei Neuanträgen ist die Jagdkarte ab dem Zeitpunkt der Ausstellung gültig. Ab 1. Jänner 2022 wird die Jagdhaftpflichtversicherung und deren Einhebung durch das Land Burgenland organisiert.