Absatz einsBei der Errichtung, wesentlichen Erweiterung oder wesentlichen Änderung von Einkaufszentren und Supermärkten sind folgende Ziele zu beachten:
- Ziffer einseine flächendeckende Nahversorgung der Bevölkerung ist sicherzustellen. Die Verteilung der Standorte für Einkaufszentren und Supermärkte soll für die Bevölkerung eine möglichst einfache und rasche Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen, insbesondere auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad gewährleisten;
- Ziffer 2gewachsene Ortskerne sollen in ihrer Zentrumsfunktion gestärkt werden, insbesondere in ihrer Funktion als Standorte für den Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs. Lokale und regionale Arbeitsplätze sollen gesichert werden;
- Ziffer 3bei der Errichtung, wesentlichen Erweiterung oder wesentlichen Änderung von Einkaufszentren und Supermärkten ist die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich zu halten;
- Ziffer 4Einkaufszentren und Supermärkte sind so zu gestalten, dass sie den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung entsprechen.