Absatz einsDie Prüfung wird als Multiple Choice Test abgehalten und hat die Sachgebiete des Paragraph 2, Absatz 2, zu umfassen. Sie dauert eine Stunde und ist behördlich zu beaufsichtigen. Die Prüfung ist positiv abgelegt, wenn 50% der Gesamtpunktezahl erreicht werden. Darüber sind die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten vorab zu informieren.