Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 360 Euro bis 3 600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von vier Tagen bis sechs Wochen zu bestrafen, wer
- Ziffer einsentgegen der Bestimmung des Paragraph 10, Absatz 3, ein umfriedetes Eigenjagdgebiet errichtet;
- Ziffer 2die Jagd ausübt, ohne im Besitz einer Jagdkarte zu sein (Paragraph 60, Absatz eins,);
- Ziffer 3als Jagdausübungsberechtigte oder Jagdausübungsberechtigter (Paragraph 60, Absatz 3,) Personen, die keine gültige Jagdkarte (Jagdgastkarte) besitzen, die Ausübung der Jagd gestattet;
- Ziffer 4die Beizjagd ohne Berechtigung ausübt (Paragraph 67, Absatz eins,);
- Ziffer 5als Jagdschutzorgan Dienst versieht, ohne im Besitz einer gültigen Jagdkarte zu sein (Paragraph 73, Absatz 7,), das Dienstabzeichen nicht sichtbar trägt oder sich über Verlangen nicht ausweist (Paragraph 73, Absatz 5,);
- Ziffer 6als Jagdschutzorgan seine Befugnisse nach Paragraphen 76 und 77 überschreitet;
- Ziffer 7gegen die Vorschriften der Paragraphen 78 bis 80 oder der auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen oder Bescheide verstößt oder solche Verstöße ermöglicht;
- Ziffer 8als Jagdausübungsberechtigte oder Jagdausübungsberechtigter eine Wildart in ihrem Bestande gefährdet (Paragraph 87,);
- Ziffer 9die Wildfolge auf fremdes Jagdgebiet ausdehnt (Paragraph 91, Absatz eins,), obwohl ihm die Grenzen des Jagdgebietes bekannt sein mussten;
- Ziffer 10eine im Abschussplan nicht genehmigte, abschussplanpflichtige Wildart erlegt;
- Ziffer 11gegen die Bestimmungen über das Fangen von Wild (Paragraph 93,) verstößt;
- Ziffer 12gegen ein Verbot sachlicher Art gemäß Paragraph 95, Absatz eins, Ziffer eins, 6, 7, 10 und 14 verstößt;
- Ziffer 13ein Jagdgebiet unbefugt mit einem Gewehr, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen oder Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, durchstreift (Paragraph 100, Absatz eins und 2) oder sich weigert, die Waffen und Geräte den Jagdschutzorganen oder den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzugeben.