Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 97/1991 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 37/1999

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

29.06.1999

Text

Auf Antrag der nachstehenden Gemeinden wird gemäß Paragraph 51, Absatz 4, Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches dieser Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Artikel 15, Absatz 5, B-VG):

  1. Ziffer eins
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
  2. Ziffer 2
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
  3. Ziffer 3
    Bauplatzerklärung den Fällen der Ziffer eins und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
  4. Ziffer 4
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins bis 3.

römisch eins. Bezirk Eisenstadt-Umgebung

Angelegenheiten der Gemeinden Donnerskirchen (bezieht sich nur auf Bauten im Grünland), Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Müllendorf, Neufeld an der Leitha, Oslip, Purbach am Neusiedler See, Steinbrunn, Stotzing, Wulkaprodersdorf und Zillingtal

auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung;

römisch II. Bezirk Güssing

Angelegenheiten der Gemeinden Bocksdorf, Großmürbisch, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Neuberg im Burgenland, Neustift bei Güssing, Stegersbach, Stinatz, Strem, Tschanigraben und Wörterberg

auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing;

römisch III. Bezirk Jennersdorf

Angelegenheiten der Gemeinden Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Minihof-Liebau und Neuhaus am Klausenbach

auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf;

römisch IV. Bezirk Mattersburg

Angelegenheiten der Gemeinden Bad Sauerbrunn, Draßburg, Neudörfl, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Schattendorf, Sieggraben, Wiesen und Zemendorf-Stöttera

auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg;

römisch fünf. Bezirk Neusiedl am See

Angelegenheiten der Gemeinden Apetlon, Bruckneudorf, Gattendorf, Mönchhof, Neudorf, Potzneusiedl, Weiden am See und Winden am See

auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See;

römisch VI. Bezirk Oberpullendorf

Angelegenheiten der Gemeinden Deutschkreutz, Draßmarkt, Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Horitschon, Kobersdorf, Lackenbach, Lackendorf, Lockenhaus, Mannersdorf an der Rabnitz, Markt Sankt Martin, Neckenmarkt, Neutal, Nikitsch, Pilgersdorf, Piringsdorf, Ritzung, Steinberg-Dörfl, Unterfrauenhaid, Unterrabnitz-Schwendgraben und Weppersdorf

auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf;

römisch VII. Bezirk Oberwart

Angelegenheiten der Gemeinden Bernstein, Deutsch Schützen-Eisenberg, Hannersdorf , Kemeten (bezieht sich nur auf Bauten im Grünland), Litzelsdorf, Loipersdorf-Kitzladen, Mariasdorf, Markt Allhau, Markt Neuhodis, Obersdorf im Burgenland, Oberwart, Riedlingsdorf (bezieht sich bei Riedlingsdorf nur auf Bauten in Grünflächen), Schachendorf, Stadtschlaining, Unterwart, Weiden bei Rechnitz, Wiesfleck und Wolfau

auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.