Kurztitel
Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 97/1991 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 54/1997
Text
Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
Bauplatzerklärung den Fällen der Z 1 und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist; Bauplatzerklärung den Fällen der Ziffer eins und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 bis 3.Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins bis 3.
I. Bezirk Eisenstadt-Umgebungrömisch eins. Bezirk Eisenstadt-Umgebung
Angelegenheiten der Gemeinden Donnerskirchen (bezieht sich nur auf Bauten im Grünland), Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Müllendorf, Neufeld an der Leitha, Oslip, Purbach am Neusiedler See, Steinbrunn, Stotzing, Wulkaprodersdorf und Zillingtal
auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung;
II. Bezirk Güssingrömisch II. Bezirk Güssing
Angelegenheiten der Gemeinden Bocksdorf, Gerersdorf-Sulz, Großbürbisch, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Neuberg im Burgenland, Neustift bei Güssing, Stegersbach, Stinatz, Strem, Tschanigraben und Wörterber
auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing;
III. Bezirk Jennersdorfrömisch III. Bezirk Jennersdorf
Angelegenheiten der Gemeinden Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Minihof-Liebaeu und Neuhaus am Klausenbach
auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf;
IV. Bezirk Mattersburgrömisch IV. Bezirk Mattersburg
Angelegenheiten der Gemeinden Bad Sauerbrunn, Draßburg, Neudörfl, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Schattendorf, Sieggraben, Wiesen und Zemendorf-Stöttera
auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg;
V. Bezirk Neusiedl am Seerömisch fünf. Bezirk Neusiedl am See
Angelegenheiten der Gemeinden Apetlon, Bruckneudorf, Deutsch Jahrndorf, Gattendorf, Halbturn, Möchhof, Neudorf, Potzneusiedl, Weiden am See und Winden am See
auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See;
VI. Bezirk Oberpullendorfrömisch VI. Bezirk Oberpullendorf
Angelegenheiten der Gemeinden Deutschkreutz, Draßmarkt, Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Horitschon, Kobersdorf, Lackenbach, Lackendorf, Lockenhaus, Mannersdorf an der Rabnitz, Markt Sankt Martin, Neckenmarkt, Neutal, Nikitsch, Pilgersdorf, Piringsdorf, Ritzung, Steinberg-Dörfl. Unterfrauenhaid, Unterrabnitz-Schwendgraben und Weppersdorf
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf;
VII. Bezirk Oberwartrömisch VII. Bezirk Oberwart
Angelegenheiten der Gemeinden Bad Tatzmannsdorf, Bernstein, Deutsch Schützen-Eisenberg, Hannersdorf , Kemeten, Litzelsdorf, Loipersdorf-Kitzladen, Mariasdorf, Markt allhau, Markt Neuhodis, Obersdorf im Burgenland, Oberwart, Riedlingsdorf, Schachendorf, Stadtschlaining, Unterwart, Weiden bei Rechnitz, Wiesfleck und Wolfau
auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.