Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 26/1992 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 72/1995

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

22.11.1995

Text

römisch II.

  1. Ziffer eins
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
  2. Ziffer 2
    Bauplatzerklärung für Bauplätze in Grünflächen, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorliegt;
  3. Ziffer 3
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins bis 2:
    a) Bezirk Oberpullendorf
    Angelegenheiten der Gemeinde Oberpullendorf
    auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
    b) Bezirk Oberwart
    Angelegenheiten der Gemeinde Pinkafeld
    auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart