Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 26/1992 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 72/1995

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

22.11.1995

Text

römisch eins.

  1. Ziffer eins
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
  2. Ziffer 2
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
  3. Ziffer 3
    Bauplatzerklärung in den Fällen Ziffer eins und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
  4. Ziffer 4
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins und 3:
    1. Litera a
      Bezirk Eisenstadt-Umgebung
      Angelegenheiten der Gemeinden Loretto und Trausdorf an der Wulka
      auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung.
    2. Litera b
      Bezirk Güssing
      Angelegenheiten der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing.
    3. Litera c
      Bezirk Jennersdorf
      Angelegenheiten der Gemeinde Mogersdorf
      auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf.
    4. Litera d
      Bezirk Mattersburg
      Angelegenheiten der Gemeinden Antau, Baumgarten, Forchtenstein und Sigleß
      auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg.
    5. Litera e
      Bezirk Neusiedl am See
      Angelegenheiten der Gemeinden Edelstal, Frauenkirchen, Kittsee, Podersdorf am See und Zurndorf
      auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See.
    6. Litera f
      Bezirk Oberpullendorf
      Angelegenheiten der Gemeinde Kaisersdorf
      auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf.