Burgenland
Zuweisung abgetrennter Grundflächen an burgenländische Gemeinden
LGBl.Nr. 22/1923
Paragraph eins
10.05.1923
Die im Zuge der Grenzregelung von ungarischen Gemeinden abgetrennter Grundflächen sind den burgenländischen Nachbargemeinden zuzuweisen.