Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zuweisung abgetrennter Grundflächen an burgenländische Gemeinden

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 22/1923

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.05.1923

Text

Paragraph eins

Die im Zuge der Grenzregelung von ungarischen Gemeinden abgetrennter Grundflächen sind den burgenländischen Nachbargemeinden zuzuweisen.