Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Tourismusgesetz 2014

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 63/2014

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Text

3. Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Tourismusverbands

Paragraph 13,

Tourismusverband

  1. Absatz einsDie Wahrnehmung der regionalen und örtlichen Belange des Tourismus obliegt den als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichteten Tourismusverbänden. Der Wirkungsbereich des Tourismusverbands erstreckt sich auf das Gebiet jener Gemeinden, deren Unternehmer zu einem Tourismusverband zusammengeschlossen sind (örtlicher Wirkungsbereich). Soweit ein Tourismusverband für die Unternehmer einer Gemeinde nicht eingerichtet ist, obliegt die Wahrnehmung der örtlichen Aufgaben des Tourismus der Gemeinde im Zusammenwirken mit der Landestourismusorganisation.
  2. Absatz 2Der Tourismusverband hat folgende Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      die Wahrnehmung der Belange für den örtlichen Wirkungsbereich wie:
      1. Litera a
        die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Tourismusstrategien unter Berücksichtigung der Strategien des Landes (Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a,),
      2. Litera b
        Beschaffung und Einsatz regionaler Marketing- und Technologieinfrastruktur in Abstimmung mit den Infrastrukturen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b,,
      3. Litera c
        Produktentwicklung in Abstimmung mit den landesweiten Strategien (Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera c,),
      4. Litera d
        der aktive Verkauf und die Sicherstellung einer Incomingtätigkeit sowie die Vermarktung in Abstimmung mit den landesweiten Strategien (Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera d,),
      5. Litera e
        die Information der Gäste und der Tourismusbetriebe durch entsprechende Informationsmedien in Abstimmung mit Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera e,,
      6. Litera f
        die Planung und Umsetzung von Entwicklungskonzepten und Entwicklungsprozessen in Abstimmung mit Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera f, und
      7. Litera g
        die Planung und Umsetzung von Tourismusinfrastrukturprogrammen;
    2. Ziffer 2
      die Sicherstellung der Zusammenarbeit mit Land und Gemeinden durch
      1. Litera a
        die Einbeziehung der im örtlichen Wirkungsbereich liegenden Gemeinden bei der Umsetzung der Aufgaben gemäß Z 1,
      2. Litera b
        die Kommunikation mit den Tourismusbetrieben und deren Einbeziehung in die Initiativen,
      3. Litera c
        die vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit den anderen Trägern des Tourismus (Paragraph 3,),
      4. Litera d
        die Mitwirkung an den landesweiten Planungs- und Steuerungsprozessen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, ;,
    3. Ziffer 3
      Die Wahrnehmung der örtlichen Belange des Tourismus vor Ort wie:
      1. Litera a
        die Organisation des Tourismus vor Ort,
      2. Litera b
        die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Gästeinformation,
      3. Litera c
        die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information, Unterhaltung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten,
      4. Litera d
        die gemeinsame Führung von Einrichtungen, die auch für den Tourismus von besonderer Bedeutung sind,
      5. Litera e
        die Pflege und Betreuung der öffentlichen Freizeitinfrastruktur, insbesondere von Wander-, Radwander- und Reitwegen, im Einvernehmen mit der Gemeinde.