Absatz einsDie Rechnungsprüfer werden auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie haben die Gebarung des Landesverbands „Burgenland Tourismus“ laufend, wenigstens jedoch einmal zum Jahresabschluss zu prüfen. Die erforderliche Einsichtnahme in alle Bücher und Aufzeichnungen ist ihnen jederzeit zu gestatten.